Immer was Neues
In unserer Rubrik „Aktuelles“ findest du Informationen rund um das Thema Führerschein und zu unseren Fahrschulen Kreuztal-Ferndorf und Hilchenbach-Dahlbruch.
Mit dem neuen Fahrerlaubnisrecht ab 01. Januar 1999 erweitern sich nicht nur die bisherigen sieben, bzw. neun (rechnet man noch die zwei alten Busscheine dazu) auf jetzt insgesamt fünfzehn Fahrerlaubnisklassen. Weit interessanter sind jedoch vielmehr die neuen Inhalte und die grundsätzlich veränderte Philosophie, mit der sich der Fahranfänger gründlich und rechtzeitig befassen muß.
Seit dem 19.01.2013 beinhaltet das Fahrerlaubnisrecht 16 einzelne Klassen. Dazu zählen zum Beispiel Kleinkrafträder, Krafträder, PkW, Lkw, Kombinationen mit einem Anhänger, Busse und Traktoren. Hier erfährst du die Bezeichnung der einzelnen Klassen und alle Details dazu, wie zum Beispiel, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um die Fahrerlaubnis für ein bestimmmtes Fahrzeug zu erwerben.
Schon vor dem 18. Geburtstag Auto fahren? Das ist möglich: Mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Diese erlaubt es dir, dich schon mit 17 Jahren hinter's Steuer zu setzen – in Begleitung einer vorher festgelegten Person. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein mindestens 5 Jahre besitzen und darf höchstens 3 Punkte im KBA-Verkehrszentralregister haben. Mit 18 Jahren bekommst du dann den „normalen“ Führerschein.