Führerschein mit 17:
Noch schneller mobil sein

Das begleitende Fahren ist eine tolle Möglichkeit, schon vor dem 18. Geburtstag außerhalb der Fahrschule Autofahren zu dürfen. Das Ganze funktioniert so:

  • Schon mit 16 ½ Jahren kannst du dich bei uns anmelden und mit der regulären Fahrschulausbildung beginnen.
  • Wenn du 17 bist und die theoretische und praktische Prüfung bestanden hast, bekommst du die „Fahrerlaubnis mit 17“.
  • Damit darfst du zusammen mit einer vorher festgelegten Begleitperson fahren. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein mindestens 5 Jahre besitzen und höchstens 3 Punkte im KBA-Verkehrszentralregister haben. Du kannst bis zu 5 Personen als Begleiter eintragen lassen.
  • Mit 18 Jahren bekommst du dann die uneingeschränkte Fahrerlaubnis, also den „normalen“ Führerschein.