Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF):
Wir machen’s

Jeder Bus- und Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr, der einen Lkw über 3,5 t z. G. oder einen Bus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fährt, ist gesetzlich verpflichtet, an einer Weiterbildung teilzunehmen (§ 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV). Diese kann man in unserer Fahrschule absolvieren. Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF)setzt sich aus drei Themen zusammen, die sich auf verschiedene Module mit jeweils sieben Stunden verteilt.

Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF):

  • 4 Basismodule, die sowohl Lkw-, also auch  Busfahrer absolvieren müssen
  • 2 spezifische Module (jeweils eins für den Güterverkehr (GV) und eins für den Personenverkehr (PV))

Die Weiterbildung erfordert keine Prüfung und wird durch einen Eintrag im Führerschein nachgewiesen.